Neue Wertgrenzen in Bayern 2025:
Mehr Direktauftrag, weniger Papierkrieg
Bürokratie? Mach’s dir leicht! Seit dem 1. Januar 2025 weht in Bayerns Vergabelandschaft ein frischer Wind – und zwar einer, der nicht nach verstaubenden Akten riecht. Dank neuer Wertgrenzen können öffentliche Auftraggeber endlich durchatmen, die Kaffeemaschine anschmeißen und kleinere Projekte ohne formelle Ausschreibung direkt auf den Weg bringen.
Wir erklären dir, was sich geändert hat, was das mit deinem Arbeitsalltag zu tun hat – und wie du mit den neuen Regeln strategisch schneller ans Ziel kommst. Also, los geht’s!
Was hat sich geändert? – Die neuen Wertgrenzen im Überblick
Die neuen Wertgrenzen sind kein Hexenwerk, sie sind ein Türöffner für mehr Flexibilität.
Hier eine kleine Übersicht:
Direktauftrag:
- Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen bis 100.000 € netto
- Bauleistungen bis 250.000 € netto
- Bei einem Direktauftrag ist kein formelles Vergabeverfahren notwendig
Ergebnis? Schnell, unbürokratisch und direkt beauftragbar – ganz ohne formellen Ausschreibungszirkus.
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb:
- Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert von
221.000 € netto - Bauleistungen bis 1.000.000 € netto

Warum das Ganze? Ein Gesetz mit Herz für Effizienz!
Hinter den neuen Grenzen steckt das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern. Das Ziel? Vergabeverfahren vereinfachen, Entscheidungen beschleunigen und kommunale Verwaltungen nicht mit Papierstapeln, sondern mit Handlungsspielraum versorgen.
Die bayerische Verwaltung soll schneller agieren können – vor allem bei dringenden Projekten, wie z. B. einer Website für Spenden bei Katastrophen wie hier: www.hohenkammer-hilfe.de
Wann darfst du direkt beauftragen – und wann nicht?
So schön Direktvergaben auch sind – es gibt ein paar Spielregeln, die du kennen solltest:
- - Die Wertgrenze darf nicht durch eine clevere „Salamitaktik“ unterwandert werden. Also kein Aufsplitten eines großen Auftrags in viele kleine Scheibchen.
Das ist rechtlich gesehen ein klares No-Go! - - Wirtschaftlichkeit ist Pflicht – auch bei Direktvergabe. Preise vergleichen (z. B. durch Marktsondierung) ist also angesagt.
- - Dokumentation nicht vergessen: Wer, warum, wie viel – all das gehört ins Protokoll!
FAQ – Die Klassiker rund um Direktvergaben
Ein Auftrag, den du ohne formelle Ausschreibung direkt vergeben darfst – natürlich ordentlich dokumentiert und wirtschaftlich nachvollziehbar.
Nicht zwingend. Aber eine kleine Marktsondierung (Recherche, Vergleichsangebote etc.) ist empfehlenswert – alleine schon, um Ärger zu vermeiden.
Nur wenn du Ärger mit dem Rechnungshof willst. Also: lieber nicht – der Gesetzgeber sagt klar nein zur „Salamitaktik“!

Was bringt’s dir konkret?
Mit den neuen Wertgrenzen kannst du …
- schneller handeln, z. B. bei kurzfristigem Handlungsbedarf
- lokale Dienstleister einbinden, die nicht auf Ausschreibungsportalen surfen
- Verwaltungsprozesse beschleunigen, ohne auf Qualität zu verzichten
Die Reform ist ein echter Gamechanger für Kommunen, Behörden, Schulen, Stadtwerke und alle anderen, die endlich effizienter beschaffen wollen.
Kommunikation bei Direktvergaben? Haben wir drauf!
Gerade, weil jetzt mehr Freiraum bei der Vergabe besteht, ist eine gute Kommunikation umso wichtiger. Du willst zeigen, wie transparent und professionell deine Behörde auftritt? Du brauchst Texte, Designs oder Social Media für dein neues Kita-Projekt oder das nächste Stadtfest?
-> Dann ruf gerne an oder besuch uns auf Kaspercom!
Wir sind die Expert:innen für Marketing im öffentlichen Sektor – und begleiten dich von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Kommunikationskonzept? Corporate Design? Barrierefreie Website für dein neues Förderprojekt? Machen wir. Kein Scheiß.
Deine Direktvergabe-Checkliste – kurz & knackig:
Bevor du zum Hörer greifst oder eine E-Mail mit „Wir hätten da einen Auftrag für euch“ rausschickst, frag dich:
- Bleibt der Auftragswert unter der neuen Wertgrenze?
- Ist die Vergabe sachlich und wirtschaftlich begründet?
- Hast du Preisvergleiche oder eine Marktsondierung dokumentiert?
- Wurden alle internen Vergaberichtlinien eingehalten?
- Und ganz wichtig: Liegt keine künstliche Aufteilung des Auftrags vor?
Wenn du jetzt fünfmal genickt hast – Glückwunsch! Deine Direktvergabe läuft.
Fazit: Neue Wertgrenzen – Mehr Mut zur Direktvergabe
Die neuen Wertgrenzen in Bayern 2025 bringen frischen Wind in deine Projektplanung. Weniger Papierkram, mehr Umsetzung. Aber: Auch bei mehr Freiheit bleibt Sorgfalt das A und O. Wer gut dokumentiert, wirtschaftlich denkt und sich an die Spielregeln hält, profitiert auf ganzer Linie.
Du willst wissen, wie du deine neue Projektfreude strategisch nutzen kannst – mit Kommunikation, die sitzt? Dann lass uns quatschen: 08161/18 50 300.
Wir sind der Rahmen deines Auftritts!